Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteile aller Rechtsgeschäfte unserer Firma. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nach Kenntnis und /oder Empfang der Verkaufs- und Lieferbedingungen Aufträge an unsre Firma erteilt oder Lieferungen unserer Firma entgegennimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur in soweit Bestandteil eines mit uns abgeschlossenen Vertages, als ihre Anwendbarkeit für jeden Einzelfall mit uns schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen mit unsren Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung Zwischenverkauf bleibt bei all unsren Angeboten bis zum Empfang der Angebotsannahme bei uns vorbehalten. Die Käufer werden darauf hingewiesen, daß alle technischen Daten im Rahmen der Verkaufsabwicklung und der von uns geführten Verkaufsstatistik der Datenverarbeitung unterliegen.
§ 2 Lieferung und Versand Aufgrund der Eigenheiten des Importgeschäfts sind von uns genannte Lieferzeiten stets annähernd und unverbindlich, wir sind jedoch jederzeit bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten. Jeglicher Schadensersatz oder sonstige Ansprüche aus einem etwaigen Lieferverzug sind auch nach erfolgter Frist- oder Nachfristsetzung ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns zur gänzlichen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeiten. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Ohne bestimmte Vorschriften erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Sofern Spezialverpackung gefordert ist oder nach den angegebenen Umständen nach unserem Ermessen erforderlich ist, wird diese billigst berechnet. Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unsrer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Für mit unserem Einverständnis zurückgesandte Waren wird ein entsprechender Betrag für die Instandsetzung berechnet. Wenn eine Änderung oder Abbestellung von Sonderanfertigungen in Auftrag gegebener Geräte erfolgt, müssen die bis dahin entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn vom Käufer ersetzt werden. Eine Zurücknahme solcher Geräte ist ausgeschlossen.
§ 3 Rechnung und Zahlung Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort fällig, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer vereinbart worden ist. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und unter Vorbehalt des Zahlungseingangs gutgeschrieben. Bei Wechseln sind Einzugs- und Diskontspesen vom Käufer zu tragen. Die Herausgabe fremder oder eigener Akzepte begründen keinen Anspruch auf Gewährung eines Kassakontos. Zahlungen sind an uns unmittelbar zu leisten. Geleistete Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unserem Konto als erbracht. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung Zinsen vom Rechnungsbetrag in Höhe von 4 % ober dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8,5 % Zinsen p.A. in Rechnung zu stellen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig, auch soweit Stundungen oder Zahlungsfristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir nach Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Preise gemäß Rechnung behalten auch dann Gültigkeit, wenn nach Lieferung eine Preissenkung vorgenommen wird. Eine Preisdifferenz-Gutschrift für noch vorhandene Lagerware wird nicht gewährt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Käufer der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt wurde. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist bis zur Vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet. Bei Überschreitung der von uns eingeräumten Zahlungsziele, bei Zahlungsverzögerung sowie bei Gefährdung unserer Ansprüche sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die in unserem Eigentum stehenden Waren getrennt zu lagern, als Eigentum von uns zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und uns ein Verzeichnis unseres Eigentums zu übergeben. Eine Versicherung für unbezahlte Ware gegen jede Art von Risiken hat der Käufer abzuschließen.
§ 5 Mängel Falschlieferungen, Mengenfehler und anerkannte Mängel sind vom Käufer dem Frachtführer unter Berücksichtigung der jeweiligen Fristen und innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich, fernschriftlich oder telegraphisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels der axel mahle gbr in Konstanz anzuzeigen, berechtigen den Käufer aber nicht zu Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Rücksendungen von Waren im Fall von Mängelrügen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der axel mahle gbr zulässig. Rücksendungen sind durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung der axel mahle gbr und die Mängelrüge zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf die axel mahle GbR erst bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager der axel mahle gbr über. Bei begründeter rechtzeitiger Rüge sind wir unter Ausschluß aller Ansprüche des Käufers zur Behebung des Mangels, zur Ersatz- oder Nachlieferung nach unserer Wahl berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens von Nachbesserungen, Ersatz- oder Nachlieferungen kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Durch eigenmächtige vorgenommene Eingriffe des Käufers an einem Teil der Ware verliert der Käufer seine sämtlichen Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieses Mangels. Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über unsere entsprechenden Unterlagen (Prospekte, Preislisten etc.) hinausgehen, sind für die axel mahle gbr nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. dem Interessenten schriftlich bestätigt wurden.
§ 6 Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, wegen Verzuges des Verkäufers, wegen positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsrer Organe. Soweit wir auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens unsrer Organe zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Für Daten übernehmen wir keine Haftung.
§ 7 Reparaturen Garantiereparaturen werden von dem Kunde frei Porto und Verpackung eingesandt. Der Rückversand erfolgt ebenfalls frei. Bei Inanspruchnahme von Garantie- bzw. Kulanzleistungen hat der Kunde, vor Beginn der Leistung einen Liefernachweis (Lieferscheinkopie, Prüf- und Garantiebeleg bei Computern) zu erbringen. Sollte nach Prüfung des retournierten Artikels kein Defekt oder Mangel vorliegen, somit eine ungerechtfertigte Einsendung, erhebt die axel mahle gbr eine Überprüfungspauschale von EUR 80,00 zzgl. MwSt. Die axel mahle gbr repariert nur Geräte aus Garantie, die im Originalzustand ohne Fremdteile angeliefert werden. Bei eingebauter fremder Hardware hat die axel mahle gbr das Recht, die Reparatur entweder abzulehnen oder die Fremdteile auszubauen und die Reparatur ohne diese Teile durchzuführen. Der Versand von Reparaturgeräten sowie von Ersatzteilen erfolgt per Nachnahme. Die Rücksendung von Altteilen bei Vorersatzlieferung (Quickservice) hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen, andernfalls lehnt die axel mahle gbr die Rücknahme sowie eine entsprechende Gutschrift ab.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, ist für beide Teile Singen. Soweit Einzelbestimmungen unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen und / oder eines von uns geschlossenen Individualvertrages rechtsunwirksam sind oder werden, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsvereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.