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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung Die nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen sind Bestandteile aller Rechtsgeschäfte unserer Firma.
Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nach Kenntnis und /oder
Empfang der Verkaufs- und Lieferbedingungen Aufträge an unsre Firma
erteilt oder Lieferungen unserer Firma entgegennimmt. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur in soweit Bestandteil
eines mit uns abgeschlossenen Vertages, als ihre Anwendbarkeit für jeden
Einzelfall mit uns schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen mit
unsren Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung Zwischenverkauf bleibt bei all unsren Angeboten
bis zum Empfang der Angebotsannahme bei uns vorbehalten. Die Käufer werden
darauf hingewiesen, daß alle technischen Daten im Rahmen der
Verkaufsabwicklung und der von uns geführten Verkaufsstatistik der
Datenverarbeitung unterliegen.
§ 2 Lieferung und Versand Aufgrund der Eigenheiten des
Importgeschäfts sind von uns genannte Lieferzeiten stets annähernd
und unverbindlich, wir sind jedoch jederzeit bemüht, die genannten
Lieferzeiten einzuhalten. Jeglicher Schadensersatz oder sonstige Ansprüche
aus einem etwaigen Lieferverzug sind auch nach erfolgter Frist- oder
Nachfristsetzung ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns
zur gänzlichen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeiten. Jede
Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Ohne bestimmte
Vorschriften erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Sämtliche
Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung
und Gefahr des Käufers. Sofern Spezialverpackung gefordert ist oder nach
den angegebenen Umständen nach unserem Ermessen erforderlich ist, wird
diese billigst berechnet. Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter
Ware kann nur mit unsrer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Für mit
unserem Einverständnis zurückgesandte Waren wird ein entsprechender
Betrag für die Instandsetzung berechnet. Wenn eine Änderung oder
Abbestellung von Sonderanfertigungen in Auftrag gegebener Geräte erfolgt,
müssen die bis dahin entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn vom
Käufer ersetzt werden. Eine Zurücknahme solcher Geräte ist
ausgeschlossen.
§ 3 Rechnung und Zahlung Rechnungsbeträge sind ohne
Abzug sofort fällig, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung mit dem
Käufer vereinbart worden ist. Wechsel und Schecks werden nur
erfüllungshalber entgegengenommen und unter Vorbehalt des Zahlungseingangs
gutgeschrieben. Bei Wechseln sind Einzugs- und Diskontspesen vom Käufer zu
tragen. Die Herausgabe fremder oder eigener Akzepte begründen keinen
Anspruch auf Gewährung eines Kassakontos. Zahlungen sind an uns
unmittelbar zu leisten. Geleistete Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf
unserem Konto als erbracht. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir
berechtigt, auch ohne Mahnung Zinsen vom Rechnungsbetrag in Höhe von 4 %
ober dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8,5
% Zinsen p.A. in Rechnung zu stellen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels
werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig, auch soweit
Stundungen oder Zahlungsfristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei
Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir nach Mahnung berechtigt, von
weiteren Verträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise
zurückzutreten. Die Preise gemäß Rechnung behalten auch dann
Gültigkeit, wenn nach Lieferung eine Preissenkung vorgenommen wird. Eine
Preisdifferenz-Gutschrift für noch vorhandene Lagerware wird nicht
gewährt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte Wir behalten
uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt
bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Käufer der
Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt wurde. Eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist
bis zur Vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung nicht gestattet. Bei Überschreitung der von uns
eingeräumten Zahlungsziele, bei Zahlungsverzögerung sowie bei
Gefährdung unserer Ansprüche sind wir berechtigt, die sofortige
Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Bis zur Herausgabe hat der
Käufer die in unserem Eigentum stehenden Waren getrennt zu lagern, als
Eigentum von uns zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu
enthalten und uns ein Verzeichnis unseres Eigentums zu übergeben. Eine
Versicherung für unbezahlte Ware gegen jede Art von Risiken hat der
Käufer abzuschließen.
§ 5 Mängel Falschlieferungen, Mengenfehler und
anerkannte Mängel sind vom Käufer dem Frachtführer unter
Berücksichtigung der jeweiligen Fristen und innerhalb von 3 Tagen nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich, fernschriftlich oder
telegraphisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels der axel mahle gbr in
Konstanz anzuzeigen, berechtigen den Käufer aber nicht zu
Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Rücksendungen von Waren im
Fall von Mängelrügen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
der axel mahle gbr zulässig. Rücksendungen sind durch konkrete
Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung der axel mahle gbr und die
Mängelrüge zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die
Gefahr auf die axel mahle GbR erst bei ordnungsgemäßer Abnahme der
Ware im Lager der axel mahle gbr über. Bei begründeter rechtzeitiger
Rüge sind wir unter Ausschluß aller Ansprüche des Käufers
zur Behebung des Mangels, zur Ersatz- oder Nachlieferung nach unserer Wahl
berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens von Nachbesserungen, Ersatz- oder
Nachlieferungen kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind
ausgeschlossen. Durch eigenmächtige vorgenommene Eingriffe des
Käufers an einem Teil der Ware verliert der Käufer seine
sämtlichen Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieses Mangels.
Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit,
Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über
unsere entsprechenden Unterlagen (Prospekte, Preislisten etc.) hinausgehen,
sind für die axel mahle gbr nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw.
dem Interessenten schriftlich bestätigt wurden.
§ 6 Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen
Unmöglichkeit der Leistung, wegen Verzuges des Verkäufers, wegen
positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie aus
unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsrer Organe. Soweit wir
auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens unsrer Organe zum Schadenersatz
verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens,
der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Für Daten
übernehmen wir keine Haftung.
§ 7 Reparaturen Garantiereparaturen werden von dem Kunde
frei Porto und Verpackung eingesandt. Der Rückversand erfolgt ebenfalls
frei. Bei Inanspruchnahme von Garantie- bzw. Kulanzleistungen hat der Kunde,
vor Beginn der Leistung einen Liefernachweis (Lieferscheinkopie, Prüf- und
Garantiebeleg bei Computern) zu erbringen. Sollte nach Prüfung des
retournierten Artikels kein Defekt oder Mangel vorliegen, somit eine
ungerechtfertigte Einsendung, erhebt die axel mahle gbr eine
Überprüfungspauschale von EUR 80,00 zzgl. MwSt. Die axel mahle gbr
repariert nur Geräte aus Garantie, die im Originalzustand ohne Fremdteile
angeliefert werden. Bei eingebauter fremder Hardware hat die axel mahle gbr das
Recht, die Reparatur entweder abzulehnen oder die Fremdteile auszubauen und die
Reparatur ohne diese Teile durchzuführen. Der Versand von
Reparaturgeräten sowie von Ersatzteilen erfolgt per Nachnahme. Die
Rücksendung von Altteilen bei Vorersatzlieferung (Quickservice) hat
innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen, andernfalls lehnt die axel mahle gbr die
Rücknahme sowie eine entsprechende Gutschrift ab.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch
über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses,
insbesondere auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, ist
für beide Teile Singen. Soweit Einzelbestimmungen unserer Verkaufs- und
Lieferbedingungen und / oder eines von uns geschlossenen Individualvertrages
rechtsunwirksam sind oder werden, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen und Vertragsvereinbarungen dadurch nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung treten, die dem
angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie
möglich kommt. |
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